Stiftung durch Testament
Wird Vermögen auf Stiftungen übertragen, so führt das zu einer endgültigen Vermögensübertragung. Deshalb wollen viele Stifter ihr Vermögen nicht zu Lebzeiten in eine Stiftung überführen. Auch wenn der Stifter damit auf seine Möglichkeiten der Gestaltung der Stiftung verzichtet, sichert die Stiftung durch Testament nachhaltig die Erreichung des gemeinnützigen Stiftungszwecks.
Bei der Stiftung durch Testament sind einige Aspekte zu beachten, die im Folgenden kurz skizziert sind, wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine umfassende fachkundige steuerliche und juristische Beratung.
Mit einem Testament können Sie selbst regeln, wem Sie etwas hinterlassen wollen. Neben Ihren Erben können Sie auch andere Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie die Christophorus Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Beachten Sie dabei aber, dass eventuelle Pflichtteilansprüche der Erben nicht gemindert werden dürfen.
Sie können beispielsweise in Ihrem Testament verfügen, dass die Christophorus Stiftung einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögensgegenstand aus Ihrem Nachlass erhalten soll. Auch Möglichkeiten der Vor- und Nacherberegelung können für die Gestaltung eines Testaments wichtig sein.
Das Vermächtnis verpflichtet die Erben oder den Testamentsvollstrecker in jedem Fall, die von Ihnen beschriebenen Wünsche zu erfüllen.
So entscheiden Sie, wie die Christophorus Stiftung mit Ihrem Nachlass Menschen mit Behinderungen hilft und verbinden Ihren Namen dauerhaft mit dem Stiftungszweck.